Rückerstattungsrichtlinie

1. Geltungsbereich: Diese Rückerstattungsrichtlinie gilt für alle Verträge, die die ProKursch Elite Immobilien AG mit Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung, Beratung oder Begleitung beim Erwerb oder Verkauf von Premium-Immobilien abschließt.

2. Anzahlung und Vorauszahlungen: Zahlungen, die im Rahmen von Reservierungen, Besichtigungsorganisationen oder Exklusivvereinbarungen geleistet werden, gelten als verbindliche Vorauszahlungen zur Sicherung der Leistung und sind grundsätzlich nicht rückerstattungsfähig.

3. Rücktritt durch den Kunden: Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zu 14 Kalendertage vor Beginn der vereinbarten Leistung kostenfrei möglich. Bei Rücktritt innerhalb von 13 bis 7 Tagen vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars berechnet. Erfolgt der Rücktritt später oder am Tag der Leistung, ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

4. Rücktritt durch ProKursch: Sollte die ProKursch Elite Immobilien AG eine Leistung aus wichtigem Grund nicht erbringen können, wird eine bereits erhaltene Zahlung anteilig oder vollständig rückerstattet, sofern keine Ersatzleistung angeboten oder vom Kunden akzeptiert wird.

5. Individuelle Regelungen: Bei maßgeschneiderten Beratungs- oder Vermittlungspaketen gelten spezifische Rückerstattungsbedingungen, die vertraglich festgehalten werden. Diese haben Vorrang gegenüber den allgemeinen Bestimmungen.

6. Rückzahlungsfrist: Etwaige Rückerstattungen erfolgen auf demselben Zahlungsweg innerhalb von 14 Werktagen nach Bestätigung der Rückerstattungspflicht.

7. Geltendes Recht: Für alle Rückerstattungsfragen gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich.